Die Vertreterversammlung ist
das höchste Organ des Versorgungswerkes. Es besteht aus 15 Mitgliedern.
Nach § 4 des Gesetzes über die Steuerberaterversorgung hat die
Vertreterversammlung folgende Aufgaben:
- Erlass und Änderung der Satzung
- Wahl und Abberufung der Mitglieder des Verwaltungsrates
- Feststellung des Jahresabschlusses und Entlastung des
Verwaltungsrates
- Festsetzung der Beiträge und Bemessung der Leistungen
- Grundsätze der Vermögensanlage
- Entscheidung über Vergabe der Verwaltung
an Dritte
Der Verwaltungsrat führt die
Geschäfte des Versorgungswerkes und hat folgende Aufgaben:
- Führung der Geschäfte des Versorgungswerkes
- Beschluss des technischen Geschäftsplanes
- Vorlage des Jahresabschlusses
- Beschluss über Bestellung und Entlastung des Geschäftsführers
Der/die Präsident/in wird
vom Verwaltungsrat gewählt und hat folgende Aufgaben:
- Leitung des Verwaltungsrates
- Vertretung des Versorgungswerkes
- Aufsicht über den Geschäftsführer
Der/die Geschäftsführer/in des Versorgungswerkes wird
auf Beschluss des Verwaltungsrates vom Präsidenten bestellt. Er hat
folgende Aufgaben:
- Leitung der Geschäftsstelle
- Vollziehung der Beschlüsse des Verwaltungsrates
- Beratung des Verwaltungsrates