Das Versorgungswerk erfüllt berufspolitische Aufgaben und
ist nicht nur vom Gedanken der kollektiven Eigenversorgung geprägt. Es
gewährleistet die Sicherstellung des Gemeinschaftsgutes "Steuerrechtspflege",
indem es durch ihre Vorsorge einer Überalterung des Berufsstandes vorbeugt und
damit der Erhaltung voll leistungsfähiger Steuerberater dient. Gleichzeitig wird
neben der Verbesserung der Altersstruktur hierdurch eine wichtige
arbeitsmarktpolitische Funktion erfüllt.
Das Versorgungswerk der Steuerberaterinnen und Steuerberater in Rheinland-Pfalz
erfüllt seine Aufgabe in echter Selbstverwaltung. Gewählte Vertreter der
Mitglieder/Versicherten beschließen über das Mitgliedschafts-, Beitrags- und
Leistungsrecht. Das demokratische Prinzip ist hiermit deutlich verwirklicht. Das
Versorgungswerk ist eigenfinanziert. Es erhält keine Staatszuschüsse, sondern
erfüllt seinen Versorgungsauftrag in Eigeninitiative und mit eigenen Mitteln.
Von der privaten Lebensversicherung unterscheidet sich das Versorgungswerk
dadurch, dass die Mitgliedschafts- bzw. Versorgungsverhältnisse nicht durch
Vertragsabschluss entstehen und auch nicht privatrechtlicher Natur sind. Die
Versorgungsverhältnisse entstehen vielmehr kraft Gesetzes, die Rechtsbeziehungen
zwischen dem Versorgungswerk und seinen Mitgliedern sind öffentlich-rechtlicher
Natur; es übt demgemäß im Rahmen seines Versorgungsauftrages Hoheitsgewalt aus.
Das Versorgungswerk der Steuerberaterinnen und Steuerberater in Rheinland-Pfalz
fügt sich nahtlos und harmonisch in das gegliederte System der sozialen
Sicherheit ein.