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Versorgungswerk der Steuerberaterinnen und
Steuerberater in Rheinland-Pfalz

Körperschaft des öffentlichen Rechts

Telefon: 0211 179 369-0
Telefax: 0211 179 369-55

E-Mail: office (at) stbv-rlp.de

 
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Die Vertreterversammlung des Versorgungswerks hat den Jahresabschluss zum 31.12.2010 sowie die Dynamisierung ab 2012 beschlossen. Danach werden die Anwartschaften (bis zum 31.12.2010 gezahlte Beiträge) und Renten zum 01.01.2012 um 1,5% erhöht. Weitere Informationen zum Jahresabschluss finden Sie hier.

 










Bereitgestellt am: 28.05.2009

„Meldungen im Arbeitgeberverfahren an die Annahmestelle der berufsständischen Versorgungseinrichtungen“
Bereitgestellt am: 15.05.2009


Bereitgestellt am: 16.12.2008

Bereitgestellt am: 24.11.2008

ABV Rundschreiben vom 07.10.2008: Befreiungsverfahren für Syndikussteuerberater nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VI
Bereitgestellt am: 14.10.2008


Künftig ist eine Bestellung als Steuerberater auch möglich, wenn der Bewerber als Angestellter in der Steuerberabteilung eines Unternehmens tätig ist (Syndikussteuerberater). Voraussetzung ist, dass der Bewerber Tätigkeiten im Sinne des § 33 StBerG ausübt, also die Vorbehaltsaufgaben (= Beratung, Vertretung und Hilfeleistung bei der Bearbeitung von Steuerangelegenheiten einschl. Steuerstrafsachen). Er darf den Arbeitgeber allerdings nicht in seiner Eigenschaft als Steuerberater vertreten. Zum Nachweis ist eine Arbeitegberbescheinigung vorzulegen, die bestätigt, dass Vorbehaltsaufgaben ausgeübt werden, der Arbeitnehmer nebenberuflich selbstständig als Steuerberater tätig sein kann und ein Stellen- oder Funktionswechsel (auch innerhalb eines Arbeitgebers) angezeigt wird. Das entsprechende Formular zum Nachweis der Voraussetzungen steht zum Download bereit.
Bereitgestellt am: 21.04.2008