Das Versorgungswerk der Steuerberaterinnen und
Steuerberater in Rheinland-Pfalz ist eine Körperschaft des öffentlichen
Rechts. Als öffentlich-rechtliche Pflichtversorgungseinrichtung "eigener
Art" - klar abgegrenzt von den anderen Versorgungssystemen - beruht es auf
landesgesetzlicher Rechtsgrundlage im Rahmen der ausschliesslichen
Gesetzgebungskompetenz der Bundesländer gem. Art. 70 Grundgesetz. Es steht
selbstständig neben anderen Systemen der Pflicht-Grundversorgung
(bundesgesetzliche Rentenversicherung - Angestelltenversicherung,
Arbeiterrentenversicherung, Knappschaftsversicherung,
Handwerkerversicherung, Altershilfe für Landwirte-; Beamtenversorgung), den
Systemen der Pflicht-Zusatzversorgung (Versorgungsanstalt des Bundes und der
Länder - VBL -; Zusatzversorgungskassen der Gemeinden und Kirchen;
betriebliche Alterversorgung) und den Systemen der freiwilligen Versorgung
(z.B. private Lebensversicherung).
Es ist ein Sondersystem der Pflichtversorgung, da es
kraft des landesgesetzlichen Versorgungsauftrages ausschliesslich die
Steuerberaterinnen und Steuerberater, diese jedoch grundsätzlich in jeder
Form der Berufsausübung (in selbstständiger und unselbstständiger
Tätigkeit), zu versorgen hat.
Das Versorgungswerk ist nicht Sozialversicherung im
Sinne von Art. 74 Abs. 1 Nr. 12 Grundgesetz. So besteht z.B. keine
organisatorische Anlehnung der Versorgungswerke an die Träger der
klassischen (bundesgesetzlichen) Sozialversicherung