Das Versorgungswerk der Steuerberaterinnen und
Steuerberater in Rheinland-Pfalz ist eine Körperschaft des öffentlichen
Rechts. Als öffentlich-rechtliche Pflichtversorgungseinrichtung "eigener
Art" - klar abgegrenzt von den anderen Versorgungssystemen - beruht es
auf landesgesetzlicher Rechtsgrundlage im Rahmen der ausschließlichen
Gesetzgebungskompetenz der Bundesländer gem. Art. 70 Grundgesetz.