Organisation

Aufbau, Leitung und Verwaltung

Die Vertreterversammlung

Die Vertreterversammlung ​ist das höchste Organ des Versorgungswerks. Sie besteht derzeit aus 15 Mitgliedern. Die wesentlichen​ Aufgaben der Vertreterversammlung (nach § 3 der ​​Satzung) in Kürze:

  • Erlass und Änderung der Satzung
  • Wahl und Abberufung der Mitglieder des Verwaltungsrates
  • Feststellung des Jahresabschlusses und Entlastung des Verwaltungsrates
  • Festsetzung der Beiträge und Bemessung der Leistungen

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Der Verwaltungsrat

Der Verwaltungsrat führt die Geschäfte des Versorgungswerks. Er beschließt unter anderem den technischen Geschäftsplan, legt den Jahresabschluss vor und bestimmt die Bestellung des Geschäftsführers.


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Der Präsident

Der Präsident wird vom Verwaltungsrat gewählt und hat folgende Aufgaben: Leitung des Verwaltungsrates, Vertretung des Versorgungswerks, Bestellung des/der Geschäftsführer(s)/-in, Aufsicht über den/die Geschäftsführer/in.


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Der/die Geschäftsführer/in

Der/die Geschäftsführer/in des Versorgungswerks wird auf Beschluss des Verwaltungsrates vom Präsidenten bestellt. Er/sie hat folgende Aufgaben: Leitung der Geschäftsstelle, Vollziehung der Beschlüsse des Verwaltungsrates, Beratung des Verwaltungsrates.


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