Die Vertreterversammlung
Die Vertreterversammlung ist das höchste Organ des Versorgungswerks.
Sie besteht derzeit aus 15 Mitgliedern. Die wesentlichen Aufgaben der
Vertreterversammlung (nach § 3 der Satzung) in Kürze:
- Erlass und Änderung der Satzung
- Wahl und Abberufung der Mitglieder des Verwaltungsrates
- Feststellung des Jahresabschlusses und Entlastung des Verwaltungsrates
- Festsetzung der Beiträge und Bemessung der Leistungen
Der Verwaltungsrat
Der Verwaltungsrat führt die Geschäfte des Versorgungswerks. Er beschließt unter anderem den technischen Geschäftsplan, legt den Jahresabschluss vor und bestimmt die Bestellung des Geschäftsführers.
Der Präsident
Der Präsident wird vom Verwaltungsrat gewählt und hat folgende Aufgaben: Leitung des Verwaltungsrates, Vertretung des Versorgungswerks, Bestellung des/der Geschäftsführer(s)/-in, Aufsicht über den/die Geschäftsführer/in.
Der/die Geschäftsführer/in des Versorgungswerks wird auf Beschluss des Verwaltungsrates vom Präsidenten bestellt. Er/sie hat folgende Aufgaben: Leitung der Geschäftsstelle, Vollziehung der Beschlüsse des Verwaltungsrates, Beratung des Verwaltungsrates.