Die Vertreterversammlung ist das höchste Organ des Versorgungswerks. Sie besteht aus 15 Mitgliedern. Nach § 4 des Gesetzes über die Steuerberaterversorgung hat die Vertreterversammlung folgende Aufgaben:
- Erlass und Änderung der Satzung
- Wahl und Abberufung der Mitglieder des Verwaltungsrates
- Feststellung des Jahresabschlusses und Entlastung des Verwaltungsrates
- Festsetzung der Beiträge und Bemessung der Leistungen
- Grundsätze der Vermögensanlage
- Entscheidung über Vergabe der Verwaltung an Dritte